Energieberatung

Energieberatung (EBW)

bei Gebäudesanierung durch Erstellen eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).

Förderung der Beratung

durch den Bund mit bis zu 850 Euro.

Damit können Sie die Energieeinsparung und Ihre CO2-Reduzierung vorantreiben. (Kosten je Einfamilienhaus zur Zeit ca. 55 € je Tonne CO2. Bei unsaniertem Haus mit rund 8 to/Jahr COrund 440 € Mehrkosten.)

Um diese Ziele zu erreichen, werden umfangreiche Mittel in Form von Zuschüssen und vergünstigtem Baugeld durch Bund und Land bereitgestellt.

Wir behalten den Überblick. Unsere Beratung – Ihr Gewinn.

Die bestehenden Grundlagen

  • Ihre persönlichen Wünsche
  • GEG 2024 Gebäudeenergiegesetz
  • EEWärmeG 2015 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
  • EWärmeG BaWü Erneuerbare-Wärme-Gesetz

bringen wir zusammen und entwickeln mit Ihnen Ihre Neubau- oder Bestandsimmobilie.

Hier haben Sie die Wahl zwischen

  • freier Energieberatung
  • geförderter Energieberatung

Unterschiede unserer Leistung für Sie gibt es keine.

Die auf Ihren Vorstellungen erarbeiteten energetischen Veränderungen an Ihrer Immobilie können umgesetzt werden durch

  • Komplettsanierung
  • iSFP individuellen Sanierungsfahrplan
  • SFP BaWü Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Wir zeigen Ihnen Ihre Wahlmöglichkeiten auf.

Zum Tragen kommen hierbei unterschiedliche

  • zeitliche Abläufe
  • mögliche Förderungen
  • individuelle Zuschüsse

Treten Sie, wenn möglich vor Beginn Ihrer Kauf-, Bau- oder Sanierungsmaßnahme, mit uns in Verbindung. Damit wir Sie bestmöglich beraten und Ihnen alle Varianten aufzeigen können.

Für Vermietung oder Verkauf Ihrer Immobilie erstellen wir

  • Energieausweise

je nach Vorgabe der gesetzlichen Regelung einen auf Grundlage von Bedarf oder Verbrauch.

  • Energetische Bewertung
  • Lüftungs- und Heizungsempfehlungen

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird wie folgt gefördert.

 
Mit dem 07. August 2024 wurden die Förderhöhen für die Energieberatung angepasst: 
 
Für Wohnhäuser:
Erhalten Sie bis zu 650 € Förderung bei Ein- und Zweifamilienhäuser.
Bei drei und Mehrfamilienhäusern erhalten Sie bis zu 850 € Förderung.
 
Für Nichtwohngebäude:
Sind die Fördersummen von der Nettogrundfläche des Gebäudes abhängig.
Fragen Sie uns an.

Objekt - Planung - Koordination

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